bei mir:
Gesetzliche Krankenversicherung
Aktuell biete ich meine Arbeit bevorzugt Menschen an, die auf Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse angewiesen sind (mit Ausnahme der Paartherapie).
Damit die Kosten von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, benötige ich unbedingt Ihre Versichertenkarte. Schreiben in Papierform können dies in meiner Praxis leider nicht ersetzten.
Paartherapie
Das Honorar für eine Sitzung beträgt 150 € für 50 Minuten. Die Kosten werden in der Regel nicht durch die Krankenkassen erstattet. Wenn Sie bei mir eine Einzeltherapie machen, können jedoch einzelne Gespräche mit Partner*in und Angehörigen (falls es sinnvoll begründet werden kann) bei den Krankenkassen beantragt werden.
Andere Möglichkeiten bei Kolleg*innen:
Kostenerstattungsverfahren KEV
Gesetzliche Krankenkassen können die Kosten für eine Therapie in einer Privatpraxis übernehmen. Dazu müssen erfolglose Kontaktversuche in Kassenpraxen (telefonisch, via Email) dokumentiert werden. https://hellobetter.de/blog/kostenerstattung-psychotherapie/
Das KEV erhöht zudem die Chance sehr, Therapien in anderen Sprachen als in Deutsch zu finden!
Bei kleineren Krankenkassen klappt die Kostenerstattung manchmal besser als bei den großen. Viele der BKKen erlauben sie sogar standardmäßig. Manche Menschen wechseln deswegen sogar die Krankenkasse. Therapeut*innen, die Therapien über Kostenerstattung anbieten, finden Sie z.B. auf therapie.de (Abrechnung: Kostenerstattung). Diese Therapeut*innen haben deutlich häufiger Plätze frei und verfügen über die gleiche Qualifikation wie Therapeut*innen mit regulärer Abrechnungsgenehmigung. Ich unterstütze Sie dabei gern im Rahmen meiner Sprechstunde mit einer Dringlichkeitserklärung.
Dies und weiteres bei https://www.psy4f.org/beratung/
Online-Angebote
Krankenkassen bieten oft eigene Online-Therapie-Angebote. Achtsamkeits- und Stressmanagement-kurse werden von den Krankenkassen als Präventionsangebote finanziell unterstützt (Stichwort „Gesundheitskurse“, Homepage dort).
Selbsthilfegruppen
https://www.nakos.de
Kliniken & psychosomatische Reha
Anträge gibt es online. Ihr/e Hausarzt/ Hausärztin kann mit Einweisung und bei der Antragsstellung helfen. Eine Psychosomatische Reha dauert 4 Wochen mit Option auf Verlängerung. Wenn Sie räumlich und zeitlich flexibel sind, verkürzen sich die Wartezeiten. Anträge werden manchmal zunächst abgelehnt, gerade wenn zuvor keine ambulante Therapie erfolgt ist, aber ein Widerspruch gegen die Ablehnung ist i.d.R. erfolgreich. Nach der Reha kann man im Anschluss 25 wöchentliche „Psyrena“-Gruppentherapie-Sitzungen in Wohnortnähe absolvieren (https://psyrena.de). Auch reguläre Gruppentherapie ist sehr wirksam, sodass dies eine gute Alternative oder Überbrückung bis zur Einzeltherapie sein kann.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie in voller Höhe. Die Anzahl der Sitzungen, die von Ihrer privaten Versicherung erstattet werden, hängt von Ihrem individuellen Vertrag ab. Das Honorar erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, Ziffer 861).
Selbstzahler
Wenn Sie die Kosten selbst tragen möchten, muss Ihre Krankenkasse keine Mitteilung über Ihre Psychotherapie erhalten. Auch beim späteren Abschluss von Versicherungen, die eine Gesundheitsprüfung voraussetzen, kann dies von Vorteil sein. Dadurch erweitern sich Ihre Möglichkeiten, andere Therapeut*innen zu finden.
Berufsgenossenschaften / Gesetzliche Unfallversicherungen
Beide übernehmen im Falle einer Zuständigkeit die Therapiekosten (z. B. wenn durch einen Arbeitsunfall eine psychische Traumatisierung aufgetreten ist). Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft nach den jeweiligen Bestimmungen und informieren Sie Ihren Sachbearbeiter darüber, dass Sie eine Psychotherapie in Anspruch nehmen möchten.
Freie Heilfürsorge
Freie Heilfürsorge erhalten Polizeivollzugsbeamte, Vollzugsbeamte des Bundesgrenzschutzes, Beamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren und bei Landesfeuerwehrschulen, Beamte, die in Justizvollzugsanstalten beschäftigt sind, und Zivildienstleistende, die ihren Dienst innerhalb der Bundesrepublik verrichten. Falls Sie Soldat der Bundeswehr sind, haben Sie Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Im Notfall oder per Überweisung des Truppenarztes kann aber anstelle eines Truppenarztes bzw. Standortarztes auch ein niedergelassener Arzt bzw. Psychotherapeut aufgesucht werden.
Beratung / Coaching
Das Honorar für eine Beratung wird im Einzelfall festgelegt. Die Kosten werden nicht durch die Krankenkassen erstattet, da keine psychischen Störungen mit Krankheitswert behandelt werden.